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Äußerungen zur Schnellbahnstrecke Stuttgart-Ulm

Abschnitt Wendlingen-Kirchheim

Aus 21 Ordnern mit 17 Kapiteln bestehen die Unterlagen der Bahn für den Planungs-abschnitt der Schnellbahn zwischen Wendlingen und Kirchheim. Die Baumaßnahmen umfassen eine Neckarquerung bei Wendlingen, Tunnelstrecken vorbei an Ötlingen, Lindorf, Kirchheim und Dettingen sowie eine offene Führung zwischen Nabern, Jesingen und Holzmaden.
Bei Wendlingen sind zwei Einschleifungen von der Neckarbahn her vorgesehen, die "Güterzuganbindung" von Plochingen Richtung Albaufstieg sowie die "Kleine Wendlinger Kurve" von Tübingen Richtung Messe und Flughafen.

Während der Öffentlichen Anhörung haben sich jetzt die Umweltverbände im Kreis Esslingen - NABU, LNV und BUND - jeweils zu Teilbereichen der Planungen geäußert.
- Stellungnahme BUND Wernau zu Verkehrsaspekten
- Stellungnahme NABU und BUND Kirchheim zu Ausgleichsmaßnahmen
im Bereich Kirchheim
- Stellungnahme LNV Kreis Esslingen zu Ausgleichsmaßnahmen
im Bereich Wendlingen (mk 05.06.2009)


S-Bahn Verlängerung der S1 von Plochingen nach Kirchheim unter Teck

Bereits während der Planungsphase hat der BUND dazu Stellung genommen. Wir begrüßen die S-Bahn-Verlängerung als dringend notwendiges positives Signal nach den Zugstreichungen vom Juni 2007, als Folge der Kürzung der Regionalisierungsmittel. Außerdem setzen wir uns ein für den Schallschutz der Anwohner an der Bahnlinie. Stellungnahme vom 23.10.2007

Am 13.12.2009 wurde der S-Bahn-Betrieb aufgenommen. Bei der regionalen Fahrplankonferenz am 02.10.2009 wurde das zukünftige Fahrplankonzept für den Schienenverkehr vorgestellt. Außerdem sollte auch der Busverkehr in der Raumschaft auf die S-Bahn abgestimmt werden, wenn der Nahverkehr zukünftig attraktiv sein soll.

Zur Situation in Wernau, wo fast keine Halte des DB-Zugverkehrs mehr vorgesehen sind, hat der BUND einen Artikel für den Wernauer Anzeiger am 06.11.2009 verfasst. Titel: "Hurra, die S-Bahn kommt!"


Gewerbegebiet "Winkelen", Wernau

Trotz großer Leerstände und Brachflächen im Neckartal plant die Stadt Wernau in den Auwiesen am Bodenbach, südlich des Ortsrands, ein neues Gewerbegebiet. Der BUND bittet die Verwaltung und den Wernauer Gemeinderat, auf diese Ausweisung zu verzichten, die in Schutzgebiete eingreift und sich noch auf den völlig überholten Flächennutzungsplan von 1982! bezieht.
BUND-Stellungnahme vom 22. Mai 2009, Fotos , weitere Fotos (mk 01.12.2009)

 

Siedlungsschwerpunkt für die Region Stuttgart auf dem Katzenstein in Wernau

Nach dem Entwurf des neuen Regionalplans 2020 plant die Region Stuttgart auf der Bergkuppe des Katzensteins einen regionalen Siedlungsschwerpunkt. Mit insgesamt 18 Hektar Fläche soll er doppelt so groß werden wie die Baugebiete Adlerstraße Ost I und II zusammen. Dafür ist es sogar erforderlich, den Regionalen Grünzug auf der Südseite des Filstals zurückzunehmen.
Beginnend direkt im Anschluss an das Baugebiet Adlerstraße Ost II nahe der Weidachgasse soll das Gebiet bis nahe an den Wald reichen und an die nordöstliche Randstraße. Weiter verläuft die Grenze am Hang des Filstals zum Siedlungsrand an der Adlerstraße hinter der Michaelskirche. Fotos
Auf der Karte von Wernau aus dem Umweltbericht des Regionalplans 2020 läßt sich die Lage erkennen (mit freundlicher Genehmigung der Region Stuttgart). Dieses Dokument kann auch auf der Internetseite der Region unter http://www.region-stuttgart.org abgerufen werden.

- Bisheriges Verfahren

- Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 4. Juli 2008,
Stellungnahme des BUND
- Erörterungstermine im Januar und Februar 2009
- öffentliche Beratung des Planungsausschusses der Region Stuttgart,
am Mittwoch, 17. Juni 2009;
die Abstimmung über den Regionalen Siedlungsschwerpunkt auf Wernauer Gemarkung ergibt gegen die Stimmen von SPD und Grünen mit 12 zu 17 Stimmen, dass ein Streichen aus dem Regionalplanentwurf nicht erfolgt.

- Satzungsbeschluss über den neuen Regionalplan durch 
die Regionalversammlung am 22. Juli 2009;
leider ist der neue Regionalplan nicht der erwartete große Wurf, als der er ursprünglich gestartet ist. Statt eindeutiger Obergrenzen für die Entwicklung im Außenbereich ist jetzt von "Orientierungswerten" die Rede. Die Eigenverantwortung der Kommunen wird groß geschrieben. Das Instrument der "Einzelfallprüfung" aufgrund örtlicher Besonderheiten stärkt die Kommunen, die ihre partikularen Interessen zukünftig individuell mit der Verbandsverwaltung aushandeln möchten.

- öffentliche Beratung des Wernauer Gemeinderats am 16. November 2009 über den neuen Flächennutzungsplan 2025, Vorstellung am 2. Dezember 2009,
frühzeitige Bürgerbeteiligung bis 22. Januar 2010:
Das gesamte Gebiet des Regionalen Siedlungsschwerpunkts soll als Wohnbauland im neuen Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Neubauten in "Ortsrandlage" im aktuellen Neubaugebiet Adlerstraße Ost 2 werden sich dann irgendwo inmitten eines neuen Stadtteils befinden, ohne Kontakt zum Außenbereich. Außerdem wird die Siedlungsdichte sehr hoch sein, da die Region Stuttgart für einen Siedlungsschwerpunkt eine Mindesteinwohnerdichte vorschreibt.
Archiv: Infoblatt BI Wernau2030 zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung 30.11.09 - 22.01.10
Archiv: Danke, Wernau! Artikel im Wernauer Anzeiger am 05.02.2010 (mk 02.02.2010)

In ihrer Abwägung erläutert die Stadt Wernau, welche Bedenken berücksichtigt wurden und wie die Begründung für das Berücksichtigen/Nichtberücksichtigen lautet. Leider hat keiner derjenigen, die eine Musterstellungnahme unterschrieben und abgegeben haben, eine persönliche Antwort erhalten. Hier besteht nur die Pflicht für das Wernauer Bauamt, das Resultat der Abwägung zur Einsicht bereitzuhalten!
Einsicht in die Abwägung für Unterzeichner von Musterstellungnahmen

- öffentliche Beratungen des Wernauer Gemeinderats und Beschluss 
zur Förmlichen Auslegung des Wernauer Flächennutzungsplans 2025: 
In den Herbstsitzungen 2010 sowie am 24. Januar 2011 befasst sich der Wernauer Gemeinderat mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans. Am 24. Januar wird der Entwurf festgestellt und schließlich die "Formale Auslegung" beschlossen!
Am Donnerstag, 3. Februar, findet ein Informationsabend statt. Beeindruckend sind die Tafeln der Wernauer Geschichtsstube mit den Stadien der Siedlungsentwicklung seit den 1930iger Jahren. Die Expansion ist sehr eindrucksvoll dargestellt.
Es stellt sich dann die Frage: Wo liegt eigentlich die Obergrenze der Überbauung?

Vom 7. Februar bis 25. März 2011 findet die Förmliche Auslegung statt. Erneut hat die Bürgergruppe Wernau 2030 eine Musterstellungnahme verfasst:
Musterstellungnahme BI Wernau 2030 zur Förmlichen Auslegung
(Verfasser ist die Bürgergruppe Wernau 2030, sie ist verantwortlich für die Textinhalte.)
Infoblatt BI Wernau2030 zur förmlichen Auslegung 07.02.-25.03.2011
(eingestellt am So, 20.03.2011, 10:47 Uhr)

Kontakt zur Internetseite der BI Wernau 2030 (mk 21.3.2011)


Baugebiet Adlerstraße Ost 2, Wernau

Die Stadt Wernau am Neckar plant auf einem ca. 4,9 ha großen Areal eine Wohnüberbauung. Zukünftig sollen dort einmal ungefähr 800 Menschen leben. Der BUND ist gegen dieses Baugebiet, da die Erforderlichkeit von der Wernauer Stadtverwaltung nicht nachgewiesen werden konnte.
Mehr auf dieser Seite (mk 21.05.2009)