DER BUND setzt sich ein für den Erhalt dieser besonderen Landschaft!

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  • Der Bodenbach verläuft hier noch im natürlichen Bett mit Gehölzbewuchs am Ufersaum und den angrenzenden, extensiv genutzten Feuchtwiesen.
  • Das Plangebiet reicht bis unmittelbar an den Bodenbach heran. Betroffen sind Natura 2000 Gebiete nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie das Wernauer Landschaftsschutzgebiet. Bach und Ufersaum sind ein Naturdenkmal und aufgenommen in die Liste der gesetzlich geschützten Biotope.
  • Der Lageplan zeigt den Standort dieser Tafel: Genau hier beginnt eine Stichtrasse. Die Trasse führt quer über die Baumwiese, mitten durch den ganzen Obstbaumhain!
  • Das Gelände soll um 3 Meter aufgefüllt werden, direkt ab der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet. Zusammen mit der Überbauung der Böschung kann ein geschlossener Riegel entstehen mit einer Höhe von 12 Metern!
  • Die vorgesehene Auffüllung reicht im Süden bis nahe an den Bodenbach heran! Dadurch gehen bei Hochwasser wichtige Rückstauflächen verloren.
  • Gewerbeansiedlung an diesem Standort ist für das Allgemeinwohl nicht zwingend erforderlich, da im Neckartal bereits komplett erschlossene Flächen mit hervorragender Verkehrsanbindung zur Verfügung stehen.

BUND-Stellungnahme vom Oktober 2010

BUND-Stellungnahme vom Juni 2008

MK am 27.12.2013