Umweltmeldung

 

Wann mache

ich eine Umweltmeldung?


Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen
durch

  • Lärm, Luftverschmutzung

  • Gewässerverunreinigung

  • Abfall oder Schäden an Natur 
    und Landschaft

feststellen, können Sie sich mit der Bitte
um Abhilfe an zuständige Behörden
wenden.

 

 

Wie muss ich vorgehen?

 

Eine Umweltmeldung ist formlos, sollte
der Behörde aber am besten schriftlich
(per Mail oder per Post) vorgelegt werden.
Beschreiben Sie den Missstand möglichst
konkret. Genaue Orts- und Zeitangaben
sind dabei unverzichtbar und erleichtern
der Behörde die Überprüfung.

Anonyme Meldungen sind schlechter Stil.
Geben Sie deshalb bitte Ihren Namen und
Ihre Anschrift an. Die Behörde kann dann -
falls notwendig - Rücksprache mit Ihnen
halten.

 

 

An wen schicke ich die Meldung?

 

Sie können Umweltmeldungen an Ihre
Kommune, die Untere Naturschutzbehörde
des Landkreises, das Naturschutzreferat
des Regierungspräsidiums Stuttgart oder
die Umweltmeldestelle des Landes
Baden-Württemberg richten.

 

 

Anschrift

 

 

Umweltmeldestelle des Landes
Baden-Württemberg
Postfach 10 34 39
70029 Stuttgart
Telefon +49 (7 11) 1 26-26 26
Fax +49 (7 11) 2 22 49 57 26 26
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Beispiele

 

Beispiele für Umweltmeldungen finden
Sie hier.

 

Zusätzliche Informationen