Umweltmeldung
Wann mache ich eine Umweltmeldung? |
Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch
feststellen, können Sie sich mit der Bitte um Abhilfe an zuständige Behörden wenden.
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Wie muss ich vorgehen ? |
Eine Umweltmeldungen ist formlos, sollte der Behörde aber am besten schriftlich (per Mail oder per Post) vorgelegt werden. Beschreiben Sie den festgestellten Missstand möglichst konkret. Genaue Orts- und Zeitangaben sind dabei unverzichtbar und erleichtern der Behörde die Überprüfung.
Anonyme Meldungen sind schlechter Stil. Geben Sie deshalb bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Die Behörde kann dann - falls notwendig - Rücksprache mit Ihnen halten.
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An wen schicke ich die Meldung? |
Sie können Umweltmeldungen an Ihre Kommune, die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises, das Naturschutzreferat des Regierungspräsidium Stuttgart oder die Umweltmeldestelle des Landes Baden Württemberg richten.
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Anschrift
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Umweltmeldestelle des Landes Baden Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart
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Beispiele |
Beispiele für Umweltmeldungen finden Sie hier.
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